15. März 2022

Wie misst man Lärmbelästigung?

Wie misst man Lärmbelästigung?

Die zentrale Aufgabe eines Schallpegelmessers ist das Messen verschiedener Schalldruckpegel. Oft sind Obergrenzen für diese Pegel gesetzlich vorgeschrieben.  Es gibt jedoch auch Geräusche, die weit unter jeglichen Grenzwerten liegen, die aber trotzdem als lästig oder als belastend wahrgenommen werden. In vielen Fällen treten solche Geräusche nicht dauerhaft auf, sondern nur kurzzeitig und zu unterschiedlichen Zeiten. Dann ist die Ursachenforschung schwierig.

Der erste Schritt besteht darin, dem Beschwerdeführer eine Taste zur Verfügung zu stellen, die gedrückt werden kann, wenn ein störendes Geräusch auftritt. Die Beschwerdeführer-Taste für den Schallpegelmesser XL2 erfüllt diese Funktion. Wird eine der vier Tasten gedrückt, so werden entsprechende Marker in die Logdatei des XL2 gesetzt, so dass ein Wiederfinden bei der Nachbearbeitung der Dauermessung mit der PC-Software XL2 Data Explorer leichter fällt. In Verbindung mit der Option ‚Erweitertes Akustikpaket‘ kann eine Audio-Aufzeichnung getriggert werden, so dass das störende Geräusch im Zuge der Nachbearbeitung auch per Kopfhörer oder Lautsprecher abgehört werden kann.

Hören Sie das?

Das menschliche Gehirn hat die bemerkenswerte Fähigkeit, Geräusche zu ignorieren, die es nicht für relevant hält. Wenn Sie zum Beispiel neben einer Eisenbahnlinie arbeiten oder wohnen, werden Sie vielleicht mit der Zeit vorbeifahrende Züge nicht mehr bewusst wahrnehmen.

Andererseits hat unser Gehirn auch die ungewollte Eigenschaft, sich auf die kleinsten Geräusche zu konzentrieren, wie zum Beispiel auf das Ticken einer Uhr beim Einschlafen. Eine tickende Uhr kann leicht selbst entfernt werden. Für andere störende Geräusche wie der Musik Ihres Nachbarn oder dem unaufhörlichen pulsierenden Geräusch eines Windparks, gibt es gesetzliche Regelungen. Für einen gerade eben hörbaren, aber nervigen Brummton fehlen sogar sämtliche gesetzlichen Vorgaben.

Lärmbewertung

Es ist also Sache des Beschwerdeführers, zu entscheiden, was als Lärm- oder Geräuschbelästigung empfunden wird. Die Verwendung der Beschwerdeführer-Taste in Kombination mit dem bauartzugelassenen Schallpegelmesser XL2-TA erfüllt die Anforderungen der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erteilten Baumusterprüfbescheinigung. Somit ist eine qualifizierte und rechtlich belastbare Bewertung der Lärmbelästigung sichergestellt.

Das Auffinden der relevanten Lärmereignisse in einer großen Menge von Messdaten wird sehr vereinfacht, wenn der Beschwerdeführer empfundene Lärmbelästigungen durch das Drücken einer Taste markiert. Die Beschwerdeführer-Taste ist mit einem Kabel mit dem Schallpegelmesser XL2 verbunden. Die Messdaten werden somit durch die subjektiven Bewertungen des Beschwerdeführers ergänzt.

Schnelle Analyse mit der PC-Software XL2 Data Explorer

Jeder Tastendruck wird in der Logdatei des XL2 als Marker gespeichert. Beim Importieren der Messungen in die XL2 Data Explorer-Software werden diese Marker angezeigt. Marker können nach Pegel, Tageszeit, spektralen Inhalt gruppiert werden. Einzelne Marker oder Gruppen können dann zur Bewertung von Lärmereignissen verwendet werden.