23. April 2021

Lärmmessung und Datenschutz

Lärmmessung und Datenschutz

Bei Dauermessungen wird gerne eine Audioaufzeichnung in Form einer wav-Datei angelegt, um bei der späteren Ermittlung des Beurteilungspegels Fremdschall identifizieren und Zuschläge für ton- oder impulshaltige Zeitbereiche vergeben zu können.

Das Problem dabei: bei einer durchlaufenden oder automatisch getriggerten Audioaufzeichnung könnten auch Gespräche von Passanten, Anwohnern oder Mitarbeitern ungewollt erfasst werden. Dies widerspricht jedoch den geltenden Datenschutzbestimmungen, da die beteiligten Personen in der Regel nichts von der Aufzeichnung wissen.

Dieses Problem kann durch Verwendung einer Beschwerdeführertaste zumindest teilweise gelöst werden: ein Tastendruck durch den Beschwerdeführer löst die Audioaufzeichnung exakt in dem Moment aus, in dem das störende Geräusch auftritt. So ist sichergestellt, dass das Geräusch für eine spätere Bewertung erfasst ist. Da jedoch keine kontinuierliche Aufzeichnung durchgeführt wird, sinkt das Risiko von Datenschutzproblemen. Über die vier verfügbaren Einzeltasten kann auch in diesem frühen Stadium bereits eine Klassifizierung stattfinden – so könnte Taste 1 immer für die Markierung von Fremdschall vorgesehen werden.

In den gespeicherten Messdateien des baumustergeprüften Schallpegelmessers XL2 werden dann nicht nur die Pegeldaten und die wav-Dateien abgelegt, zusätzlich werden die Pegel-Zeit-Verläufe auch mit unterschiedlichen Markern entsprechend der gedrückten Einzeltaste ausgestattet, um die Zeitbereiche mit Audioaufzeichnung bei der Nachbearbeitung schnell wiederfinden zu können.

Am Messort ist die Messtechnik in einem kompakten, abschließbaren Koffer untergebracht. Ein integrierter Akku puffert die Spannungsversorgung bei Ausfall der Netzspannung.

Wird auch die Netbox eingesetzt, so sind die erfassten Pegeldaten und die Audiodateien über unsere Noise-Monitoring-Website NoiseScout verfügbar. So kann der Messingenieur auch von seinem Schreibtisch aus auf die Daten zugreifen und entscheiden, wann die Messstation wieder beim Beschwerdeführer abgeholt werden kann.

Für die Ermittlung des Beurteilungspegels aus den erfassten Rohdaten steht die PC-Software Data Explorer zur Verfügung. Zeitbereiche mit Fremdschall werden markiert und aus dem Beurteilungspegel herausgerechnet, Zeitbereiche mit besonderer Lästigkeit können mit den entsprechenden Strafzuschlägen versehen werden. So ist der Beurteilungspegel schnell berechnet, ebenso elegant ist ein Messbericht erstellt.