A-Breitbandpegel im Vergleich mit der nachträglichen Berechnung aus einem Z-bewerteten Terzspektrum - woher kommt der Unterschied?

Nehmen wir an, Sie möchten aus einem Oktav- oder Terzband-Spektrum den A-gewichteten Breitband-Pegel berechnen – geht das?

Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja, es ist möglich. So unterstützt u.a. die Room Acoustics Reporter Software diese Umrechnung.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Ergebnis dieser Umrechnung weniger genau ist als die direkte Messung des Breitband-Pegels. Die Umrechnung von Z- zu A-gewichteten Pegelwerten erfolgt nämlich mit Hilfe von normierten Korrekturwerten für jeden Oktav- bzw. Terzband-Pegel (ähnlich einer Frequenzgewichtung). Diese Korrekturwerte beruhen auf den nominellen (d.h. typischen) Differenzwerten zwischen der Z- und der A-Gewichtung. In der Praxis kommt es jedoch vor, dass die nominellen Korrekturwerte von den tatsächlichen Differenzen leicht abweichen. Folglich kann es zu Unterschieden zwischen dem nachträglich aus dem Spektrum berechneten Ergebnis zum tatsächlichen, A-gewichteten Breitbandpegel kommen.

Die folgenden schematischen Grafiken illustrieren diesen Sachverhalt.
 


A-Gewichtung mit -16.1 dB
 

Nominalfall: Der normierte Korrekturwert von –16.1 dB für das 125 Hz Oktavband basiert auf der Annahme, dass das Schallsignal einen weitgehend flachen Frequenzgang aufweist (z.B. Rosa Rauschen). Das würde im oben dargestellten Fall in einem A-gewichteten 125 Hz-Band Pegel von 70 – 16.1 = 53.9 dBA resultieren
 


A-Gewichtung mit -17.3 dB
 

Reale Situation: In der Praxis weist das Schallsignal zumeist keinen flachen Frequenzgang auf – dies hat jedoch zur Folge, dass der tatsächliche Einfluss der A-Gewichtung vom Nominalfall abweicht. Im gezeigten Beispiel zeigt das Messgerät für das 125 Hz Oktavband 52.7 dBA, d.h. –1.2 dB weniger als im Nominalfall